Lärmaktionsplan der 4. Runde für die Gemeinde Lindlar

Lärmaktionsplanung ist ein Prozess zur Bewertung und Reduzierung von Lärmbelastungen in urbanen Gebieten. Dieser Plan basiert auf der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG), die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, strategische Lärmkarten zu erstellen und Lärmaktionspläne zu entwickeln. Für die Gemeinde Lindlar handelte es sich um die erstmalige Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Die Pläne zielen darauf ab, die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten und in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Schienenwegen und Flughäfen.

Ein Lärmaktionsplan umfasst typischerweise folgende Schritte:

  • Lärmkartierung: Erfassung und Darstellung der Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet.
  • Bewertung der Lärmbelastung: Analyse der Lärmquellen und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung.
  • Maßnahmen zur Lärmminderung: Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Reduzierung der Lärmbelastung, wie z.B. Verkehrsberuhigung, Lärmschutzwände und Geschwindigkeitsbegrenzungen.
  • Öffentliche Beteiligung: Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung in den Planungsprozess durch Konsultationen und Anhörungen.
  • Überwachung und Bewertung: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen und Anpassung des Plans bei Bedarf.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lebensqualität zu verbessern und gesundheitliche Risiken durch Lärmbelastung zu minimieren.

Ansprechpartner

Pascal Röhrig

Sachbearbeiter für den Umweltschutz
02266 96 311
Raum 225
persönliche Erreichbarkeit
nach telefonischer Vereinbarung
telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14.00-16.00 Uhr, Do 14:00-15:00 Uhr