Erlaubnispflichtige Maßnahmen
Erlaubnispflichtige Maßnahmen.
Eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer
- Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort bringen oder die bisherige Nutzung ändern will
- in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird
- bewegliche Denkmäler beseitigen oder verändern will.
Ansprechpartner
Petric Newrzella
Fachbereichsleiter Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz
persönliche Erreichbarkeit
nach telefonischer Vereinbarungtelefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 14:00-18:00 Uhr, Di-Mi 14.00-16.00 Uhr, Do 14:00-15:00 UhrAnsprechpartner
Darleene Lippert
Bauen, Planen, Umwelt- und Denkmalschutz