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Sozialhilfe Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, 3. Kapitel

Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kap. 3 SGB XII sind Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und Leistungen der Grundsicherung nach Kap. 4 SGB XII haben. Die Leistungsgewährung wird auf Antrag geprüft.

Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden.

Zuständigkeit:

Buchstabe A-L: Herr Merken
Buchstabe M-Z: Herr Schneider

Ansprechpartner

Özkan Merken

Sachbearbeiter Familie, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-399
Raum 100
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr
Di, Do u. Fr 08:30-12:00 Uhr
Mi geschlossen

Bruno Schneider

Sachbearbeiter Familien, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-228
Raum 100
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr
Di, Do u. Fr 08:30-12:00 Uhr
Mi geschlossen