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Sozialhilfe Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, 3. Kapitel
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kap. 3 SGB XII sind Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und Leistungen der Grundsicherung nach Kap. 4 SGB XII haben. Die Leistungsgewährung wird auf Antrag geprüft.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden.
Zuständigkeit:
Buchstabe A-L: Herr Merken
Buchstabe M-Z: Herr Schneider
Ansprechpartner
Özkan Merken
Sachbearbeiter Familie, Senioren, Jugend und Soziales
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprachetelefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 UhrDi, Do u. Fr 08:30-12:00 Uhr
Mi geschlossen
Bruno Schneider
Sachbearbeiter Familien, Senioren, Jugend und Soziales
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprachetelefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 UhrDi, Do u. Fr 08:30-12:00 Uhr
Mi geschlossen