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Hebesätze
Die Hebesätze der Gemeinde Lindlar dienen der Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer. Die Bemessungsgrundlagen werden vom zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt (Grund- und Gewerbesteuermeßbescheid). Auf diesen Wert wendet die Gemeinde den satzungsgemäß festgelegten Hebesatz an und veranlagt die Steuer gegenüber dem Bürger.
Die Hebesätze betragen ab 01.01.2021:
- Grundsteuer A = 400 v.H.
- Grundsteuer B = 665 v.H.
- Gewerbesteuer = 495 v.H.