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Sozialhilfe-Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, 4. Kapitel

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbs­gemindert und mindestens 18 Jahre alt sind, können Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch erhalten, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.

Für Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin.

Ansprechpartner

Bruno Schneider

Sachbearbeiter Familien, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-228
Raum 100
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr
Di, Do u. Fr 08:30-12:00 Uhr
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