Wo finde ich was?

Bildung und Teilhabe

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach
dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für Bürgergeldempfänger ist das örtliche Jobcenter, in
den anderen Fällen das örtliche Sozialamt zuständig.
 

Es gibt Leistungen für:
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Schulbedarf
Lernförderung
Mittagessen
Kultur, Sport und Freizeit

Bitte sprechen Sie die zuständige Mitarbeiterin an.

Ansprechpartner

Andrea Beckmann-Hinrichs

Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales
02266 96-221
Raum 104
persönliche Erreichbarkeit
nach vorheriger telefonischer Absprache
telefonische Erreichbarkeit
Mo 08:30-12:00 Uhr u. 14:00-18:00 Uhr, Di, Do u. Fr 08:30-12:00 Uhr