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- Gemeindeentwicklung
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Wo finde ich was?
Bildung und Teilhabe
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach
dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für Bürgergeldempfänger ist das örtliche Jobcenter, in
den anderen Fällen das örtliche Sozialamt zuständig.
Es gibt Leistungen für:
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Schulbedarf
Lernförderung
Mittagessen
Kultur, Sport und Freizeit
Bitte sprechen Sie die zuständige Mitarbeiterin an.
Ansprechpartner
Andrea Beckmann-Hinrichs
Sachbearbeiterin Familie, Senioren, Jugend und Soziales